Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karl Neumann GmbH

  • Unsere Angebote und unsere Arbeiten unterliegen den Bestimmungen der VOB und BGB neuester Fassung. Diese kann bei uns eingesehen werden.
  • Die im Angebot genannten Leistungsmengen sind nicht verbindlich. Sie beruhen auf nur überschlägig ermittelten Leistungsmengen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes zugesichert ist. Die Abrechnung erfolgt, wie üblich, nach tatsächlich erbrachter Leistung. Grundlage hierfür sind die Aufmaßregeln nach VOB.
  • Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Seine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet.
  • Für den Einsatz von Subunternehmern und/oder Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
  • Wir haften nicht für Terminverzögerungen aufgrund verspäteter Bestellung des Auftraggebers.
  • Bei Wetterbesserung kann die Fortsetzung von witterungsbedingt unterbrochenen Außenarbeiten u. U. nicht sofort erfolgen.
  • Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Werkstoffpreise oder der lohnabhängigen Gemeinkosten ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der erst mindestens vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend den nachgewiesenen Mehrkosten.
  • Wir halten uns an unsere Angebote 30 Werktage ab Angebotsdatum gebunden.
  • Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  • Wir halten uns vor, einen Zahlungsplan bei Angeboten über 5.000,00 € brutto zu vereinbaren.
  • Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen.


agb.pdf (46.71KB)
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Für Ihr Vertrauen und Verständnis bedanken wir uns.
Ihr Stefan Vogler